Allgemeine Geschädtsbedingungen (AGB) Von Justynas Hüpfburgen

 

Folgende Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Rechtsgeschäfte von „Justynas Hüfburgen“, insbesondere solche über Lieferungen und Leistungen.

1. Alle Preise sind unverbindlich. Eine Abstimmung kann mündlich oder fernmündlich per WhatsApp erfolgen. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Email zustande. Der auftragsbestätigung ist eine Kopie / ein Foto des Personalausweis anzuhängen. 

2. Alle Preise sind unverbindlich. Eine Abstimmung kann mündlich oder fernmündlich per WhatsApp erfolgen. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Email zustande. Der auftragsbestätigung ist eine Kopie / ein Foto des Personalausweis anzuhängen.

3. Vereinbarte Abhol- und Rückgabezeiten sind grundsätzlich einzuhalten. Eine Lieferung bzw. Abholung kann gegen ein Entgelt vereinbar werden.

4. Die Mietdauer wird vor dem Vertragsabschluss (schriftliche Auftragsbestätigung per Email) vereinbart. Eine kurzfristige Verlängerung der Mietdauer ist in Abstimmung möglich.

5. Unter jeder Hüpfburg ist die mitgelieferte Schutzplane unterzulegen. Die mitgelieferten Bodenanker sind zu verwenden. Für das Gebläse wird ein 220V Stromanschluss benötigt. Das Gebläse ist bei Regen vor Feuchtigkeit zu schützen. Anfallende Anschlusskosten bzw. verbrauchter Strom sind nicht Teil des Vertrages und sind durch den Kunden selbst zu tragen.

6. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass bei Regen, Windböen und ab einer Windstärke 4 (Windgeschwindigkeit ab 25km/h) die Hüpfburgen nicht mehr genutzt werden dürfen.

7. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerecht und sorgfältig den Auf- und Abbau.  Es sollten keine Gegenstände an der Hüpfburg scheuern, kratzen oder einstechen können. Daher ist insbesondere darauf zu achten, dass ausreichender Platz um die gesamte Hüpfburg besteht. Beim Betrieb und Umgang mit der Hüpfburg und dem Gebläse ist die ausgehändigte Betriebsanweisung zu beachten.

8. Der Kunde wird auf den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung hingewiesen. Eine Entsprechende Versicherungspolice ist auf Verlangen nachzuweisen.

9. Die Rückgabe der Hüpfburg und des Gebläses hat in einem sauberen und trockenen Zustand zu erfolgen. Die Hüpfburg ist in einem sorgfältig verpackten Zustand zurückzugeben. Zuwiderhandlung kann zu einer Reinigungs- / Trocknungsgebühr von 50€ führen.

10. Der Kunde ist verpflichtet, dass die Hüpfburg und jegliches übergebene Zubehör vor Zugriff Dritter (Diebstahl) geschützt ist.

11. Der Kunde ist verantwortlich für den Zustand für die Hüpfburg und jegliches übergebene Zubehör. Der Kunde haftet für die Hüpfburg und jegliches übergebene Zubehör bis zur Rückgabe für sämtliche Schäden, unabhängig von der Verursachung dieser, soweit sie nicht „Justynas Hüpfburgen“ betreffen. Dieses gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Die Haftung Dritter bleibt davon unberührt. Schäden bzw. defekte sind umgehend zu melden. Verdeckte Schäden (nicht gemeldete Schäden) können zu einer Vertragsstrafe führen.

12. Laut § 14 b Abs. 1 Satz 5 UstG ist diese Rechnung bitte 2 Jahre aufzubewahren.

13. Entgelte sind umgehend bei Abholung bzw. Anlieferung in bar zu begleichen.

14. Kosten für vereinbarte / nicht vereinbarte Bring- bzw. Holfahrten fallen wie folgt an:


(1) bis 10km Entfernung 15€ (Bringen oder Holen) bzw. 30€ (Bringen und Holen) 
(2) bis 20km Entfernung 30€ (Bringen oder Holen) bzw. 60€ (Bringen und Holen) 
(3) bis 50km Entfernung 75€ (Bringen oder Holen) bzw. 100€ (Bringen und Holen) 



15. Für Selbstabholer entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass das Fahrzeug groß genug ist. Idealerweise wäre dies ein Lieferwagen oder ein Fahrzeug mit Anhänger.

16. Der Kunde trägt das Risiko, dass die Veranstaltung witterungsbedingt oder sonstige durch „Justynas Hüpfburgen“ nicht zu vertretenden Gründen nicht stattfinden kann. Eine Rückzahlung des entrichteten Entgeltes erfolgt nicht. Es ist auch nicht maßgeblich, ob die Hüpfburg ausgepackt wurde oder nicht.

17.  Der Kunde hat das Recht bis ein Tag vor Vertragsbeginn unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Ein Meldung dazu muss telefonisch vom Auftraggeber erfolgen.

18.  „Justynas Hüpfburgen“ übernimmt keine Schadensersatzansprüche von Kunden aufgrund von Verzögerungen, Nichterbringung der Leistung oder sonstigen Grunden.

19.  „Justynas Hüpfburgen“ haftet nur soweit die Haftung zwingend vorgeschrieben ist. Sonstige Haftungen sind ausgeschlossen

20.  Zur Vertragserstellung, dessen Grundlage diese AGB sind gilt das BGB §535.

21.  Salvatorische Klausel, sollten Teile der AGB rechtlich unwirksam werden, bleibt der Vertrag in den übrigen Teilen verbindlich.